Strom/Gas/Wasser Drucken E-Mail

Stromversorgung

Stadtwerke Würzburg  AG                                   Störungsannahme
Bahnhofstraße 12-18                                          Tel. 0180 1988 988
97070 Würzburg                                                Tel. 0931 36- 1231
                                                                    (24-Stunden Service)
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www.wvv.de

Gasversorgung

Energieversorgung Lohr-Karlstadt
und Umgebung GmbH                                         Störungsannahme
Zum Helfenstein 4-6                                          Tel. 0800- 495 9697
97753 Karlstadt                                                Tel. 09353/ 7901- 0

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www.die-energie.de

Wasserversorgung

Gemeinde Margetshöchheim
Mainstraße 15
Tel. 0931/ 46 86 2-27 (Herr Kübert)
Fax 0931/ 46 86 2-30

Betriebsführung:

Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH
(siehe Gasversorung)


Wasserhärte

Das von der Gemeinde Margetshöchheim gelieferte Wasser ist dem

Härtebereich IV
entspricht 4,12 mmol/l (23,0° dH)
 
zuzurechnen.

Dem Trinkwasser werden keine Zusatzstoffe beigegeben.


Nachfolgend die aktuellen Nitratwerte im Margetshöchheimer Wasser:

Veröffentlichung der Nitratwerte unserer Brunnen

Die letzte Wasseruntersuchung des Gesundheitsamtes Würzburg ergab folgende Ergebnisse:

Brunnen 1: 47,4 mg/l
Brunnen 2: 47,5 mg/l

Der Grenzwert für Nitrat nach der Trinkwasserverordnung liegt bei 50 mg/l

Die Nitratwerte unseres Trinkwassers sind damit wieder sehr nahe am zulässigen Grenzwert. Die Messungen der letzten beiden Jahre zeigten eine eindeutige Tendenz nach unten und lagen bei einem Mittelwert von etwa 45 mg/l. Wir hoffen dass der Anstieg auf ungünstige Witterungseinflüsse zurückzuführen ist und kurzfristig die Tendenz nach unten wieder bestätigt wird.

Im Interesse aller Mitbürger möchten wir alle Bewirtschafter von Flächen im Wasserschutzgebiet aufrufen, die Sanierungsbemühungen der Gemeinde zu unterstützen. Hierzu gehört vor allem die Einhaltung der Bestimmungen nach der Wasserschutzzonenverordnung( VO-WSZ), mit deren Hilfe der bisher erreichte Sanierungserfolg erst möglich war. Hierzu gehören folgende Maßnahmen:

Düngung nur in zeit- und bedarfsgerechten Mengen, verboten auf abgeernteten Flächen und Brachland sowie im Winter auch auf Ackerland und Gärten.
Verbot des Umbruchs von Dauergrünland Ganzjährige Bodenbedeckung durch Zwischen- und Hauptfrucht Verbot des Anbaus von Sonderkulturen. 

Das Wasserschutzgebiet ist beschildert. Es umfasst die Bereiche „Sandflur, Buchert, große Teile des Baugebietes Zeilweg und Bereiche Steinmauer und Häslach bis zu den gemeindlichen Reutfeldern.


  MOOFL180208
© 2012 Gemeinde Margetshöchheim