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Unsere Friedhöfe mit anonymen Grabfeld |
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Die Gemeinde Margetshöchheim verfügt über zwei Friedhöfe:
Der neue Friedhof befindet sich an der Rosenstraße:
Friedhofsverwaltung:
Harald Büttner
Telefon: 0931/ 46 86 211
• Vergabe von Nutzungsrechten an Gräbern
• Überwachung der Gräber und Grabmale
• Nutzungsdauer
• Grabmalgenehmigungen
• Gebührenabrechnungen
• Graburkunden
• Ruhefristen
Der alte Friedhof liegt an der Mainstraße:
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Aktuelle Gebührensätze:
Die Grabgebühr beträgt pro Grabstätte für die Dauer des Benutzungsrechtes (20 Jahre):
- Für eine Einzelgrabstätte 516 €
- für eine Doppelgrabstätte 1.032 €
- für ein Urnengrab 300 €.
Die Erlaubnis zur Errichtung von Grabdenkmälern beträgt nach der Satzung:
- für Einzelgräber 16.- €
- für Doppelgräber 26.- €
Die Erlaubnis zur Errichtung von Grabdenkmälern ist mit der Planung (also vor Errichtung des Grabdenkmals) bei der Friedhofsverwaltung einzuholen.
Es fallen zusätzliche Gebühren für die Nutzung des Leichenhauses an - Friedhofsverwaltung. Daneben sind weitere Bestattungsgebühren für Grabherstellung, Einsargung und weitere Tätigkeiten des Bestattungsunternehmens zu entrichten. Näheres hierzu auf Anfrage.
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