Amtliche Bekanntmachungen
An dieser Stelle werden die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinden Erlabrunn und Margetshöchheim sowie der Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim im Amtsblatt der Verwaltunsggemeinschaft Margetshöchheim amtlich bekannt gegeben. Die Bekanntmachung erfolgt über das ausschließlich digital erscheinende Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft im Sinne von Art. 17 Abs. 3 Satz 2 BayDiG, Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO und § 1 Abs. 1 BayKommV.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim
Die amtlichen Bekanntmachungen können Sie im Drop-Down Menü einsehen.
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