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Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Beschreibung
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim
Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim

  • +49 931 46862-30
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

Einwohnermeldeamt
Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim

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    Donnerstag 14:00 - 18:00
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Tina Fischer

Sachbearbeiter

Standes-, Einwohnermelde-, Gewerbeamt und Friedhofswesen

Daniela Kiesel

Sachbearbeiterin

Standes-, Einwohnermelde-, Gewerbeamt und Friedhofswesen

Christiane Roos

Sachbearbeiterin

Standes-, Einwohnermelde-, Gewerbeamt und Friedhofswesen

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