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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00Rathaus Erlabrunn Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 17.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Technisches Bauamt
Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim
Mona Wisniewski
Sachbearbeiterin
Straßenverkehrsrecht