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Freitag 08:00 - 12:00Rathaus Erlabrunn Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.
Stand: 16.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Sachbearbeiterin
Finanzverwaltung, Steuern, Vermietung