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Freitag 08:00 - 12:00Rathaus Erlabrunn Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Immobilien; Informationen zur Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Stand: 30.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Sachbearbeiterin
Finanzverwaltung, Steuern, Vermietung