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Mittwoch 08:00 - 12:00
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Freitag 08:00 - 12:00Rathaus Erlabrunn Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme; Beantragung einer Genehmigung
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet benötigen Sie für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Grundstück grundsätzlich eine Genehmigung.
Stand: 24.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Sachbearbeiterin
Hochbau
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