Verkehrsrechtliche Anordnung
Nachfolgend können Sie hier Ihren Antrag auf Anordnung Verkehrsregelnder Maßnahmen gem. §§ 44, 45 StVO einreichen.
Der Antrag ist mindestens 1 Woche, bei Vollsperrungen mindestens 2 Wochen vor Maßnahmenbeginn zu stellen.
Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der kommunalen Gebührensatzung zur Satzung der Benutzung gemeindlichen Grundeigentums.
Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen gem. §§ 44, 45 StVO
Ihre Ansprechpartnerin
Sachbearbeiterin
Straßenverkehrsrecht