Verkehrsrechtliche Anordnung
Nachfolgend können Sie hier Ihren Antrag auf Anordnung Verkehrsregelnder Maßnahmen gem. §§ 44, 45 StVO einreichen.
Der Antrag ist mindestens 1 Woche, bei Vollsperrungen mindestens 2 Wochen vor Maßnahmenbeginn zu stellen.
Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der kommunalen Gebührensatzung zur Satzung der Benutzung gemeindlichen Grundeigentums.