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Räum- und Streupflicht durch private Eigentümer

    Die Räum- und Streupflicht ist nicht alleine Sache der Kommunen, sondern auch der privaten Grundstücksbesitzer.

    Wir dürfen die Bürger der Gemeinde Margetshöchheim auf die Räum- und Streupflicht der Gehwege sowie die Reinhaltung der Rinnensteine im Bereich der Fahrbahn hinweisen.

    Mehr Informationen dürfen Sie dem beigefügten PDF entnehmen.

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