Räum- und Streupflicht durch private Eigentümer
Die Räum- und Streupflicht ist nicht alleine Sache der Kommunen, sondern auch der privaten Grundstücksbesitzer.
Wir dürfen die Bürger der Gemeinde Margetshöchheim auf die Räum- und Streupflicht der Gehwege sowie die Reinhaltung der Rinnensteine im Bereich der Fahrbahn hinweisen.
Mehr Informationen dürfen Sie dem beigefügten PDF entnehmen.