Bürgerinformation - Rückschnitte zur Freihaltung des Lichtraumprofils
Die Verkehrssicherheit ist nicht allein Sache der Kommunen, sondern auch der Grundstücksbesitzer. Deswegen sorgen Sie bitte für einen regelmäßigen Rückschnitt des Überhanges von Sträuchern, Büschen und Bäumen an Ihrer Grundstücksgrenze!
Alljährlich führt die Vegetation dazu, dass Zweige von Bäumen und Sträuchern aus den Vorgartenpflanzungen in das Lichtraumprofil der Straße bzw. der Gehwege hineinragen. Um den Überhang in das Lichtraumprofil möglichst vorzubeugen ist ein frühzeitiger Rückschnitt nötig. Auch Regen und Schnee drücken die Äste und Zweige ebenfalls stark nach unten in den Verkehrsraum. Hierdurch wird die Sicht oft massiv eingeschränkt und stellt eine Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer dar. Insbesondere die Rettungsfahrzeuge und Müllfahrzeuge haben immer wieder erhebliche Probleme, die Straßen uneingeschränkt zu nutzen. Dadurch kann es im Notfall zu erheblichem Zeitverlust und Beschädigungen am Fahrzeug kommen. Auch die Straßenlampen, Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder werden oft durch den starken Überwuchs verdeckt und sind dadurch erst sehr spät zu erkennen. Zudem müssen die Bäume auch regelmäßig auf ihre Standsicherheit untersucht werden, dürres Geäst bzw. dürre Bäume sind ganz zu entfernen.
- Für Rad- und Gehwege beträgt die lichte Höhe 2,50m.
- Für Straßen, die den Kfz-Verkehr aufnehmen, beträgt die lichte Höhe - senkrecht gemessen - 4,50m.
- Straßenlampen, Verkehrsschilder und Straßennamensschilder sind freizuschneiden.
Hier möchten wir darauf hinweisen, dass die Verantwortung bei den Grundstückseigentümern liegt, die bei Unfällen und Sachbeschädigungen haftbar gemacht werden können. Zudem kann die Gemeinde bei Nichtbeachtung, die Beseitigung auf Kosten der betroffenen Grundstückseigentümer veranlassen.
Wir bitten um Beachtung und Erfüllung Ihrer Pflichten.
Vielen Dank!