Laufende Bauleitplanverfahren
Die Bauleitplanung stellt für eine Gemeinde das wichtigste Planungsinstrument zur Lenkung und Ordnung ihrer städtebaulichen Entwicklung dar. Die Bauleitplanung wird in einem zweistufigen, durch das Baugesetzbuch geregelten Verfahren vollzogen.
In der vorbereitenden Bauleitplanung wird ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet festgesetzt. In der verbindlichen Bauleitplanung werden dann Bebauungspläne für einzelne Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt.
Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden in kommunaler Selbstverwaltung zuständig (Planungshoheit). Im Rahmen der Gesetze können sie ihre städtebauliche Entwicklung somit eigenverantwortlich steuern. Gemeinden müssen bei der Bauleitplanung die Ziele der Raumordnung beachten sowie öffentliche und private Belange berücksichtigen.
In Margetshöchheim laufen aktuell folgende Bauleitverfahren:
- Bebauungsplan Scheckert-Lausrain (in Aufstellung)
- 6. Änderung des FNP
- 7. Änderung des FNP
- Freifeld-Photovoltaikanlage Margetshöchheim (in Aufstellung, vorhabensbezogener Bebauungsplan)