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Unter welchen Voraussetzungen ist Photovoltaik im Altort zulässig?

Seit dem 01.01.2023 gelten für Photovoltaikanlagen im Altort erleichterte Zulassungbestimmugen. Diese können der Gestaltungssatzung entnommen werden.

Photovoltaikanlagen sind im jeden Einzelfall durch den Bauausschuss zu genehmigen, nachfolgend finden Sie das entsprechende Antragsformular.

Bei Fragen können Sie sich direkt an Herrn Holstein wenden.

 

Ansprechpartner für Photovoltaik im Altort
Marcel Holstein

Geschäftsleitender Beamter

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