Unsere Friedhöfe mit anonymen Grabfeld
Die Gemeinde Margetshöchheim verfügt über zwei Friedhöfe:
Der neue Friedhof befindet sich an der Rosenstraße:
Friedhofsverwaltung: • Vergabe von Nutzungsrechten an Gräbern |
Der alte Friedhof liegt an der Mainstraße:
Aktuelle Gebührensätze:
Die Grabgebühr beträgt pro Grabstätte für die Dauer des Benutzungsrechtes (20 Jahre):
- Für eine Einzelgrabstätte 600 €
- für eine Doppelgrabstätte 1.100 €
- für ein Urnengrab 300 €.
- für ein Urnengrab in der Urnenwand 900 €.
Die Erlaubnis zur Errichtung von Grabdenkmälern beträgt nach der Satzung:
- für Einzelgräber 16.- €
- für Doppelgräber 26.- €
Die Erlaubnis zur Errichtung von Grabdenkmälern ist mit der Planung (also vor Errichtung des Grabdenkmals) bei der Friedhofsverwaltung einzuholen.
Es fallen zusätzliche Gebühren für die Nutzung des Leichenhauses an - Friedhofsverwaltung. Daneben sind weitere Bestattungsgebühren für Grabherstellung, Einsargung und weitere Tätigkeiten des Bestattungsunternehmens zu entrichten. Näheres hierzu auf Anfrage.