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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
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Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim
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Sachbearbeiter

Standes-, Einwohnermelde-, Gewerbeamt und Friedhofswesen

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Sachbearbeiterin

Standes-, Einwohnermelde-, Gewerbeamt und Friedhofswesen

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