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Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe
Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.
Beschreibung
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 06.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim
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