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Verkehrsrechtliche Anordnung

Nachfolgend können Sie hier Ihren Antrag auf Anordnung Verkehrsregelnder Maßnahmen gem. §§ 44, 45 StVO einreichen. 

Der Antrag ist mindestens 1 Woche, bei Vollsperrungen mindestens 2 Wochen vor Maßnahmenbeginn zu stellen.

Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der kommunalen Gebührensatzung zur Satzung der Benutzung gemeindlichen Grundeigentums.

Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen gem. §§ 44, 45 StVO

bitte zutreffendes ankreuzen
bitte zutreffendes ankreuzen
bitte zutreffendes ankreuzen
es ist zwingend die Länge und Breite anzugeben

Erklärung

1. Es wird hiermit versichert, dass der/die Antragsteller/in die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und Beleuchtung, sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt.
2. Ereignen sich Verkehrsunfälle, die durch diese Maßnahmen bedingt sind und mit ihnen in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen.

in digitaler Form ausreichend
vollständige Angaben mit Vorname, Nachname, Anschrift und Telefonnummer

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Ihre Ansprechpartnerin

Jennifer Baader

Sachbearbeiterin

Straßenverkehrsrecht

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