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Bürgermeister- und Gemeinderatsangelegenheiten; Informationen

Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den vom Volk gewählten Gemeinderat und den ebenfalls unmittelbar vom Volk gewählten ersten Bürgermeister. Sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzbereiche.

Beschreibung
Geschäftsleitung, Bau- und Hauptverwaltung
Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim

  • +49 931 46862-30
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    Rathaus Erlabrunn Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Kämmerei
Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim

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    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 14:00 - 18:00
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    Rathaus Erlabrunn Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr

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