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Eheschließung; Anmeldung

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim
Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim

Einwohnermeldeamt
Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim

  • +49 931 46862-30
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
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    Freitag 08:00 - 12:00

    Rathaus Erlabrunn Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr

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