- +49 931 46862-30
- poststelle@margetshoechheim.de
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00Rathaus Erlabrunn Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung
Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.
Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 04.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim
Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim