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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Beschreibung
Voraussetzungen
Kosten
Rechtsbehelf
Geschäftsleitung, Bau- und Hauptverwaltung
Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim

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    Dienstag 08:00 - 12:00
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