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Innenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Geschäftsleitung, Bau- und Hauptverwaltung
Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim

  • +49 931 46862-30
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    Rathaus Erlabrunn Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr

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