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Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges
Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 07.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim
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