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Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Technisches Bauamt
Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim

  • +49 931 46862-30
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    Rathaus Erlabrunn Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr

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